Botz Edition Rot
9,85 €*
Inhalt:
1 Stk
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 3-7 Werktage
Artikelnummer:
3-9824
Gewicht:
0,2 kg
Hochwertige
Produkte
Versand
mit DHL
Über 40 Jahre
Erfahrung
Sicher und schnell bezahlen mit
Produktinformationen "Botz Edition Rot"
Die BOTZ Steinzeugengobe "Rot" aus der BOTZ Edition ist ein Must-have für Keramikkünstler, die ihre Kreationen mit einem kräftigen und leidenschaftlichen Rotton bereichern möchten. Diese qualitativ hochwertige Engobe zeichnet sich durch ihre intensive Farbgebung und ihre vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten aus.
EIGENSCHAFTEN
Die BOTZ Steinzeugengobe "Rot" ist die perfekte Wahl für alle, die ihre Keramik mit einer kraftvollen und emotionalen Farbe versehen möchten. Sie bietet eine hervorragende Kombination aus Qualität, Leuchtkraft und Flexibilität in der Anwendung.
- Hochwertige Steinzeug-Engobe: "Rot" bietet eine ausgezeichnete Qualität, die typisch für die BOTZ Edition ist, perfekt für anspruchsvolle Keramikarbeiten.
- Stabiler Brennbereich: Ideal für den Einsatz im Bereich von 1180°C bis 1280°C, was eine breite Palette an Keramikprojekten ermöglicht.
- Kombinierbar mit anderen Farben: Diese Engobe lässt sich hervorragend mit anderen Farben der BOTZ Edition mischen, um individuelle Farbnuancen und Effekte zu erzielen.
- Mattes und erdiges Finish: Ohne Glasur bietet die Engobe "Rot" ein sanft mattes, natürlich wirkendes Erscheinungsbild mit guter Deckkraft und scharfen Konturen.
- Intensive Farbgebung mit Glasur: In Kombination mit einer transparenten Glasur, wie BOTZ 9300 oder 9870, entfaltet "Rot" eine tiefere, leuchtende Farbe mit einem glänzenden Finish. Ideal für Essgeschirr, je nach Glasurwahl.
Die BOTZ Steinzeugengobe "Rot" ist die perfekte Wahl für alle, die ihre Keramik mit einer kraftvollen und emotionalen Farbe versehen möchten. Sie bietet eine hervorragende Kombination aus Qualität, Leuchtkraft und Flexibilität in der Anwendung.
Eigenschaften "Botz Edition Rot"
Farbe: | Rot |
---|
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung)
Es sind noch keine Fragen zu diesem Artikel vorhanden.